Was versteht man unter "Bürgertestung"?

Unter einer Bürgertestung versteht man sowohl einen bestimmten Anspruch auf eine Testung als auch die Durchführung dieser Testung. Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 08.03.2021 alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests (ein sog. Corona-Schnelltest) im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten, der mindestens einmal pro Woche geltend gemacht werden kann.