Häufig gestellte Fragen

Alle Personen ab 4 Jahren, die symptomfrei sind. Sollten Sie Symptome haben, die auf eine Coronainfektion hinweisen, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder werden in deren Begleitung getestet.

Die Einwilligungserklärung für Personen unter 16 Jahren finden Sie hier.


Sie müssen sich vor der Testung online registrieren. Das geht am Besten über die Anmeldefunktion in der Web-Anwendung, ist alternativ vor Ort über einen QR-Code oder Ihre Krankenkassenkarte möglich. Mit dieser Anmeldung sind Sie zur Testung registriert und können zu einem beliebigen Zeitpunkt im Rahmen der Öffnungszeiten des Testzentrums vorbeikommen.


Unter einer Bürgertestung versteht man sowohl einen bestimmten Anspruch auf eine Testung als auch die Durchführung dieser Testung. Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 08.03.2021 alle asymptomatischen Personen einen Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests (ein sog. Corona-Schnelltest) im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten, der mindestens einmal pro Woche geltend gemacht werden kann.


Ob ein Coronatest kostenlos ist, bestimmt sich nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in seiner jeweils gültigen Fassung. Zur Zeit sind Testungen im Rahmen der sog. Bürgertestungen für Sie kostenfrei.


Wir versenden Ihr Schnelltestergebnis in aller Regel rund 20 Minuten nach der Testung als Datei an Ihre E-Mail-Adresse. Die Datei enthält eine Bescheinigung über das Testergebnis. Sie brauchen also nicht vor Ort im Testzentrum auf Ihr Ergebnis zu warten. Sollte das Ergebnis nach etwa einer halben Stunde noch nicht in Ihrem Mailpostfach sein, untersuchen Sie bitte zunächst Ihren Spamordner. Wenn sich das Testergebnis auch dort nicht findet, haben Sie die Möglichkeit, sich das Zertifikat mit dem Ergebnis am Testzentrum ausdrucken zu lassen. Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiter*innen keine telefonischen Auskünfte zu Testergebnissen erteilen können. Ob diese Bescheinigung Sie zu bestimmten Aktionen wie Flugreisen oder Besuchen in Restaurants oder Museen berechtigt, hängt von den jeweiligen rechtlichen Regelungen der Coronaschutzverordnung oder anderer Gesetze oder von den privaten Entscheidungen der Veranstalter ab.


Sowohl die Mail mit der Terminbestätigung als auch die Mail mit dem Ergebnis enthalten jetzt jeweils einen Link, über den Sie einfach einen neuen Termin bei uns buchen können, ohne dass Sie Ihre Daten neu eingeben müssen. Wenn Sie dem Link folgen, können Sie einen neuen Termin auswählen - Ihre persönlichen Daten aus der letzten Buchung werden automatisch übernommen.


Das Gesundheitsamt der Kreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg erhält von uns eine Nachricht über das positive Testergebnis und wird sich mit Ihnen wegen der weiteren Maßnahmen in Verbindung setzen. Sie müssen zudem Ihre Hausarztpraxis informieren oder die Nummer 116 117 anrufen, um einen zeitnahen Bestätigungstest zu vereinbaren. Sie müssen sich umgehend von anderen Personen absondern und sich unverzüglich in eine vorsorgliche heimische Quarantäne begeben.


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schnelltestergebnis in die Corona-Warn-App zu integrieren (weitergehende Informationen hier). Kurz gesagt bietet die Integration des Schnelltests in die Corona-Warn-App zwei Vorteile: 1. Ihre Kontakte werden im Falle eines positiven Schnelltestergebnisses gewarnt (selbstverständlich anonym) 2. Die Corona-Warn-App kann - wie das Zertifikat, das Sie per Mail von uns bekommen - als Nachweis für einen negativen Schnelltest verwendet werden. Die Integration erfolgt durch einen QR-Code, der auf dem Testergebnis, welches Sie per Mail bekommen, aufgebracht ist. Diesen QR-Code scannen Sie mit der entsprechenden Funktion in der Corona-Warn-App, um das Ergebnis zu integrieren. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Anmeldung Ihr Einverständnis zur Übertragung Ihrer Daten an die Corona-Warn-App erklären. Das machen Sie, indem Sie ein Häkchen an der entsprechenden Stelle setzen. Sie können dabei zwischen zwei Arten der Datenübertragung wählen. Sie können nur das Ergebnis ohne Ihre persönlichen Daten übertragen: dann werden Ihre Kontakte im Falle eines positiven Tests gewarnt; Sie können Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) mit übertragen; dann kann darüber hinaus die App als Testnachweis verwendet werden. Wichtig: die Datenübertragung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen den QR-Code auf dem Testergebnis einscannen.


Zur Ausstellung des Digitalen Covid Zertifikat "DCC" der Europäischen Union müssen Sie im Anmeldungsprozess der Integration in die Corona-Warn-App mit persönlichen Daten zustimmen. Nach dem Erhalt Ihres Ergebnisses können Sie dieses über den Link in der Ergebnis-E-Mail oder via Scan des QR-Codes auf Ihrer Bescheinigung in die Corona-Warn-App importieren.

In der Corona-Warn-App kann das Digital Covid Zertifikat generiert werden, dazu müssen Sie der Erstellung des Zertifikats zustimmen.